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BGH-Urteil zur Cookie-Einwilligung

Es ist Zeit, jetzt zu handeln

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) bereits im Herbst 2019 die bisherige Praxis abgelehnt hat, hat nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Urteil vom 28.05.2020 (I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II) zur Einwilligung von nicht notwendigen Cookies auf Internetseiten klar entschieden. Nutzer müssen in Deutschland aktiv einer Cookie-Verwendung zustimmen. Das bedeutet, dass nur nach expliziter Einwilligung des Nutzers entsprechende Cookies, welche nicht für den technischen Betrieb einer Website erforderlich sind, gesetzt werden dürfen. Somit ist eine im Voraus angekreuzte Zustimmung oder ein bisher oft verwendetes „Opt-out“ nicht mehr erlaubt. Zum 1. 12.2021 tritt zudem das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Deutschland in Kraft

Was bedeutet das für Ihre Website?

Jedes Unternehmen, welches eine Internetseite betreibt, sollte unmittelbar überprüfen, ob verwendete Cookies rechtskonform eingesetzt werden.

Sollten Sie noch keinen Cookie-Banner auf Ihrer Internetseite einsetzen, der dem aktuellen BGH-Urteil entspricht, müssen Sie umgehend handeln. Eine aktive Einwilligung zur Verwendung von Cookies in Verbindung mit einer rechtssicheren Datenschutzerklärung ist zwingend notwendig. Besonders, wenn Sie etwa Tracking-Cookies für eine Webanalyse (zum Beispiel Google Analytics) einsetzten, bei der mithilfe des Cookies Nutzer wiedererkannt und Daten zum Surfverhalten gesammelt werden. Dies gilt ebenso für Cookies für Werbe- und Marketingzwecke sowie andere Tools, die technisch nicht notwendig sind.

Setzen Sie bereits einen Cookie-Banner ein, überprüfen Sie am besten direkt, ob dieser Ihre Informationspflicht erfüllt und auch zuverlässig entsprechende Cookies blockiert bis die Einwilligung des Nutzers vorliegt.

Bedenken Sie auch, dass Ihre Nutzer jederzeit die Möglichkeit haben müssen, die erteilte Einwilligung widerrufen zu können.

Ansicht eines nicht mehr erlaubten und eines datenschutzkonformen Cookie-Hinweises

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alto. bietet Ihnen eine Cookie-Extension für Ihre Website – egal ob Sie TYPO3, WordPress oder Shopware im Einsatz haben – mit dem Sie nach aktueller Rechtsprechung im Umgang mit Cookies auf Nummer sicher gehen. Der entwickelte Cookie-Consent-Banner bietet Ihren Webseitenbesuchern absolute Transparenz und Ihnen einen sicheren Einsatz von Fremdanbieter-Cookies wie beispielsweise Google Maps oder auch YouTube-Videos.

Sie haben Fragen zum Thema Cookies? Dann nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf.

Alexandra Helmke

Autor:

Alexandra Helmke

Content Marketing Expert. Identifiziert treffsicher alle Optimierungsmaßnahmen, um bei Suchmaschinen erfolgreich gefunden zu werden. Schreibt auf dem alto. Experten-Blog über Content-Marketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Web-Analysen.

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