Barrierefreiheit wird für viele Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Wer frühzeitig reagiert, verbessert die Nutzerfreundlichkeit und vermeidet rechtliche Risiken.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr digitaler Inklusion. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und ist am 28. Juni 2025 verbindlich in Kraft getreten. Zum ersten Mal werden dadurch nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch private Unternehmen verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, digitale Angebote genauso selbstverständlich zu nutzen wie alle anderen.
Konkret bedeutet dies: Websites, Webshops und Online-Portale, die sich an Verbraucher richten und einen kommerziellen Hintergrund haben – also z. B. Produkte oder Dienstleistungen bewerben – müssen den neuen Anforderungen entsprechen. Wer frühzeitig handelt, vermeidet rechtliche Risiken, verbessert die Nutzererfahrung und erschließt neue Zielgruppen.
Vom BFSG betroffen sind alle Unternehmenswebsites, die an Verbraucher gerichtete kommerzielle Informationen bereitstellen. Dies betrifft nicht nur Online-Shops. Das gilt selbst dann, wenn die Website nicht direkt Produkte verkauft, sondern lediglich Produkte oder Leistungen bewirbt oder das Image fördert. Eine klassische Unternehmenswebsite, etwa eines Herstellers, einer Apotheke oder eines Handwerksbetriebs, fällt daher in den Geltungsbereich, sofern das Unternehmen über der Kleinstunternehmergrenze liegt (ab 10 Beschäftigte oder mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz).
Nicht betroffen sind hingegen reine B2B-Websites, private Seiten oder Kleinstunternehmen unter der genannten Schwelle (sofern sie keine speziellen Produkte vertreiben, die unter das Gesetz fallen).
Auch wenn Ihr Unternehmen aktuell nicht direkt vom BFSG betroffen ist, lohnt sich eine barrierefreie Gestaltung dennoch: Barrierefreiheit verbessert die Nutzerfreundlichkeit allgemein, wirkt sich positiv auf SEO aus und zeigt gesellschaftliche Verantwortung. Außerdem könnte der gesetzliche Rahmen künftig erweitert werden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Website-Betreiber dazu, digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten. Maßgeblich sind dabei:
die europäische Norm EN 301 549,
die WCAG 2.2-Richtlinien (Level AA),
sowie in Deutschland der BIK BITV-Test, der detaillierte Anforderungen auflistet.
Barrierefreiheit bedeutet weit mehr als nur einzelne Anpassungen. Die folgende Tabelle zeigt zentrale Anforderungen, die erfüllt werden müssen:
Anforderung | Erläuterung |
---|---|
Alternativtexte für Bilder | Bilder müssen mit sinnvollen Beschreibungen versehen werden. |
Tastaturbedienbarkeit | Alle Funktionen der Website müssen ohne Maus, z. B. per Tabulator, nutzbar sein. |
Ausreichende Farbkontraste | Texte und UI-Elemente müssen gut lesbar sein, auch bei Sehbeeinträchtigungen. |
Skalierbare Schriftgrößen | Inhalte müssen vergrößerbar sein, ohne dass sie unlesbar oder unbedienbar werden. |
Untertitel & Audiodeskriptionen | Videos müssen mit Untertiteln oder Audiobeschreibungen ausgestattet sein. |
Barrierefreier Bestellprozess (Webshops) | Der gesamte Kaufvorgang muss durchgehend barrierefrei funktionieren. |
Ein Blick in den aktuellen BIK BITV-Kriterienkatalog zeigt: Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, schafft einen echten Mehrwert für alle Nutzergruppen.
Neue Websites, die nach dem 28. Juni 2025 starten, müssen von Beginn an den BFSG-Regeln entsprechen. Bestehende Seiten sollten zeitnah angepasst werden, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Zudem müssen Unternehmen eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website bereitstellen. Diese informiert Nutzer transparent über die Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter:
Bußgelder bis zu 100.000 €.
Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände.
Rechtliche Verfügungen bis hin zur Abschaltung einer Website.
Da das BFSG als Marktverhaltensregel gilt, sind Verstöße auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angreifbar.
Unsere Empfehlung lautet: Starten Sie jetzt und schaffen Sie Barrierefreiheit auf Ihrer Website. Als Digitalagentur bieten wir Ihnen:
Eine ausführliche Analyse Ihrer Website anhand der BITV-Kriterien.
Bearbeitung von Barrieremängeln (technisch, strukturell, inhaltlich und optisch).
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Report mit verständlichen Handlungsempfehlungen.
Regelmäßige Qualitätstests zur langfristigen Sicherstellung der Barrierefreiheit.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein Invest in Ihre digitale Zukunftsfähigkeit. Wir von alto. begleiten Sie dabei mit klaren Analysen und professionellen Lösungen. Sprechen Sie uns an!
Mein Name ist Mark-Oliver Müller und ich helfe Ihnen sehr gern weiter.